Winterdienst

Das Nürnberger Straßenreinigungsgesetz gilt grundsätzliche für alle Haus- und Grundstückseigentümer, die ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen müssen, das betrifft das Beräumen von Schnee- und Eisglätte auf allen angrenzenden Wegen, Plätzen und Straßen.


Somit trägt jeder Grundstückseigentümer, bei Nichterfüllung der Vorschriften das volle Risiko, falls es zur Personenschäden kommen sollte.


Durch die Übertragung des Winterdienstes an die Celanen Total, die auf eine langjährige Erfahrung in der Ausführung des Winterdienstes blicken kann, übergeben die Grundstückseigentümer das gesamte Risiko an uns.


Wir führen für Sie, gemäss dem gültigen Nürnberger Straßenreinigungsgesetz, mit modernster Technik aus:


Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen, Plätzen und Parkplätzen

Streudienst

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So erreichen Sie uns:

Otto-Kraus-Straße 10

90411 Nürnberg

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